34/2026 Ausgelöste Brandmeldeanlage
Wir wurden erneut zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Wir erkundeten ebenfalls den Auslösebereich und konnten kein Brandereignis feststellen.
Wir wurden erneut zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Wir erkundeten ebenfalls den Auslösebereich und konnten kein Brandereignis feststellen.
Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Wir erkundeten den Auslösebereich und konnten kein Brandereignis feststellen.
Kurz vor Mitternacht wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in Oestrich gerufen. Wir kontrollierten den Bereich und konnten keine Auslöseursache feststellen. Die Anlage wurde zurückgestellt und die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben.
Wir wurden mit der Drehleiter zu einer Rauchentwicklung aus einer Wohnung in Winkel gerufen. Vor Ort konnte angebranntes Kochgut vorgefunden werden. Wir konnten noch auf der Anfahrt die Einsatzfahrt abbrechen, da die Kräfte vor Ort ausreichend waren.
Wir wurden heute Morgen zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in Oestrich gerufen. Der Bereich wurde durch uns erkundet. Es konnte keine Ursache für die Auslösung gefunden werden.
Am gestrigen Abend wurden wir zu einer Türöffnung alarmiert. Nach lautem Klopfen an dem betroffenen Objekt, wurde die Wohnungstür eigenständig geöffnet. Es lag kein Notfall vor, daher kein weiteres Eingreifen durch Feuerwehr und Rettungsdienst nötig.
Wir wurden gemeinsam mit der Feuerwehr Winkel zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in Winkel gerufen. Der Auslösebereich wurde kontrolliert. Es konnte kein Auslösegrund festgestellt werden.
Wir wurden zu einer unklaren Rauchentwicklung in die Weinberge gerufen. Im Oestricher Bereich konnte keine Feststellung gemacht werden.
Wir wurden erneut zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in Winkel gerufen. Der Bereich wurde ebenso erkundet. Die Anlage löste wieder ohne ersichtlichen Grund aus. Keine weitere Tätigkeit für uns.
Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen. Der Bereich wurde erkundet. Die Anlage löste ohne ersichtlichen Grund aus. Keine weitere Tätigkeit für uns. oh