Grundausstattung
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) eines Feuerwehrmann oder -frau besteht mindestens aus den Feuerwehrstiefeln, einer Feuerwehrhose und Jacke, einem Feuerwehrhelm sowie Schutzhandschuhen. Gegenüber der einfachen Schutzkleidung der vergangenen Jahrzehnte kommen hier heutzutage moderne Materialien zum Einsatz. Ein großes Augenmerk wird darüber hinaus auf die Warnwirkung gelegt. Hierzu werden insbesondere die Jacken mit einer Vielzahl von Reflexstreifen versehen. Wie nahezu in allen Bereichen unterliegen auch die Bekleidungen strengen Regelwerken und Normen.
Die Kosten für eine Grundausstattung belaufen sich auf rd. 800 € pro Person.
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
Feuerwehrschutzjacke
Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrschutzhose
Feuerwehrschutzschuhwerk
Brandschutzbekleidung
Alle Atemschutzgeräteträger, die bei einem Brandereignis im Zuge einer Personenrettung oder Brandbekämpfung erhöhten Temperaturen ausgesetzt werden, besitzen eine zusätzliche Brandschutzbekleidung. Diese in den letzten Jahren immer weiterentwickelte Bekleidung besteht aus mehreren Schichten modernster Materialien, die den Träger vor hohen Temperaturen sowie direkter Beflammung schützen. Darüber hinaus wird eine Flammschutzhaube unter dem Helm getragen, die die noch verbleibenden Hautstellen an Hals und Kopf gegen Verbrennungen schützen. Auch die „normalen“ Handschuhe werden gegen hitzebeständige Handschuhe ausgetauscht. Der Atemschutzgeräteträger besitzt darüber hinaus einen Feuerwehrhaltegurt, der zur Eigensicherung genutzt werden kann, im schlimmsten Fall dient er auch zur Selbstrettung durch Abseilen.
Die Kosten für diese zusätzliche Ausrüstung belaufen sich auf rd. 2.000 € pro Person.
Atemschutzmaske mit Flammschutzhaube
Feuerwehrhaltegurt
Feuerwehrüberhose
Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrüberjacke
Atemschutzgerät
In allen Bereichen, in denen keine ausreichende Sauerstoffversorgung in der Luft sichergestellt ist oder durch den Austritt schädlicher Stoffe eine Gefährdung für die Einsatzkräfte besteht, werden umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet. Auch wenn dies keine Bekleidung im eigentlichen Sinne ist, zählt sie dennoch zur persönlichen Schutzausrüstung der Einsatzkräfte. Die Ausrüstung bestehen aus einem Tragegestell mit Atemluftflasche, dass auf dem Rücken getragen wird. Auf dem Gesicht wird eine Atemschutzmaske getragen, die mit einem Luftanschluss (Schlauch) an der Atemluftflasche verbunden wird. Somit kann die Einsatzkraft unabhängig zur Umgebungsatmosphäre vorgehen.
Die Arbeitszeit unter diesen Geräten ist sehr anstrengend. Neben einer speziellen Ausbildung ist eine regelmäßige Gesundheitskontrolle bei einem Arzt sowie eine jährliche Belastungsübung für die Einsatzkräfte vorgeschrieben. Die Arbeitszeit mit dem Inhalt einer Flasche beträgt rd. 30 Minuten.
Lungenautomat
Atemluftflasche
Flaschenventil
Flaschendruckmanometer
Rettungsschere
Erweiterte Schutzausrüstung
Je nach Einsatzlagen kommen darüberhinausgehende besondere persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz.
Bei Einsätzen mit gefährlichen biologischen oder chemischen Stoffen werden besondere Vollschutzanzüge getragen, sogenannte Chemikalienschutzanzüge. Diese können nur im Zusammenhang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten getragen werden.
Werden Arbeiten mit einer Motorkettensäge z.B. nach einem Windbruch durchgeführt, werden Schnittschutzhosen sowie Waldarbeiterhelm mit Gesichts- und Gehörschutz getragen.
Ist bei Brandereignissen mit großer Hitze zu rechnen, stehen den Einsatzkräften spezielle Hitzeschutzhauben und Handschuhe zur Verfügung.
Schnittschutzhose
Hitzeschutzanzug
Chemikalienschutzanzug
Forstschutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz